Gepflegte Häuser. Zufriedene Bewohner. Entlastete Verwaltungen.Für Hausverwaltungen · WEGs · Mietobjekte
Quadrat Gebäudereinigung GmbH · Wülfrath

Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen in NRWSchon wieder eine Beschwerde über das Treppenhaus?

Ein sauberes Treppenhaus entlastet Ihre Verwaltung und zeigt Mietinteressenten vom ersten Schritt an ein gepflegtes Haus. Für einen überzeugenden Eindruck bei Besichtigungen und ein gutes Gefühl beim täglichen Heimkommen.

Reinigung für Ihr Objekt anfragen Ihr Mehrwert als Eigentümer ↓

Für einzelne Mehrfamilienhäuser und ganze Objektbestände.

Ein Angebot der Quadrat Gebäudereinigung GmbH

Helles, gepflegtes Treppenhaus mit Natursteinstufen, dunklem Geländer und Reinigungsgerät
Sauberkeit, die geregelt ist.Das Aushängeschild Ihrer Immobilie.
Illustratives Treppenhausmotiv
Ein guter erster Eindruck bei Besichtigungen Gepflegte Gemeinschaftsflächen im Alltag Laufende Reinigung grundsätzlich umlagefähig
Mehrwert für Eigentümer & Hausverwaltungen

Die Besichtigung beginnt
vor der Wohnungstür.

Bevor Interessenten die Wohnung sehen, erleben sie das Haus. Ein gepflegter Eingang und saubere Treppen setzen den richtigen ersten Eindruck.

01 / VERMIETBARKEIT

Ein Haus, das überzeugt.

Ein sauberes Treppenhaus vermittelt Sorgfalt und unterstützt die Präsentation Ihrer Wohnung. So beginnt die Besichtigung mit einem positiven Eindruck – und einer Immobilie, in der man sich das Wohnen vorstellen kann.

02 / WOHNGEFÜHL

Gerne nach Hause kommen.

Bestandsmieter nutzen den Eingang und die Treppen jeden Tag. Gepflegte Gemeinschaftsflächen machen diesen Teil des Zuhauses angenehmer und zeigen: Auch um das Haus wird sich gekümmert.

03 / WERTERHALT

Substanz pflegen. Eindruck erhalten.

Regelmäßige, materialgerechte Reinigung entfernt Schmutz und unterstützt die Pflege von Böden, Stufen und Handläufen. Sie trägt damit zum Werterhalt bei; notwendige Instandhaltung bleibt eine eigene Aufgabe.

04 / VERWALTUNG

Weniger Anlass für Rückfragen.

Ein verständlicher Leistungsumfang und abgestimmte Reinigungsintervalle schaffen eine gemeinsame Grundlage. Das erleichtert Ihrer Verwaltung die Abstimmung mit Eigentümern und Bewohnern.

Wirtschaftlich für Ihr Mietobjekt

Mehr Pflege fürs Haus.
Bis zu 100 % umlagefähig.

Die laufende Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können die umlagefähigen Reinigungskosten vollständig über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden.

Passenden Reinigungsumfang anfragen ↗

Worauf es bei der Umlage ankommt

  • Eine wirksame Vereinbarung zur Übernahme der Betriebskosten im Mietvertrag.
  • Laufende Reinigung gemeinsamer Flächen und wirtschaftlich angemessene Kosten.
  • Eine ordnungsgemäße Abrechnung mit dem zutreffenden Verteilerschlüssel.

Ein Eigenanteil kann verbleiben, etwa bei Leerstand oder selbst genutzten Einheiten. Instandsetzung und nicht umlagefähige Sonderleistungen sind gesondert zu behandeln. Bestehende Reinigungspflichten der Mieter vor einer Umstellung prüfen.

Rechtsgrundlagen: § 2 Nr. 9 BetrKV · § 556 BGB
Weniger Abstimmung im Verwaltungsalltag

Eine kleine Fläche.
Ein großer Aufwand,
wenn es nicht läuft.

Für Ihre Verwaltung zählt ein gepflegtes Objekt mit überschaubarem Abstimmungsaufwand. Für Eigentümer zählt, dass das Haus gut präsentiert und im Alltag sorgfältig betreut wird.

Deshalb beginnt eine gute Zusammenarbeit mit klaren Vereinbarungen – für jedes Haus und jede beauftragte Fläche.

01

„Das wurde wieder nicht gemacht.“

Stufen, Eingang, Handlauf: Der Leistungsumfang wird konkret benannt, damit klar ist, was dazugehört.

02

„Ist das überhaupt mit beauftragt?“

Regelmäßige Reinigung und zusätzliche Flächen werden im Angebot nachvollziehbar voneinander abgegrenzt.

03

„Wer klärt jetzt den Zugang?“

Schlüssel, Zutritt und wichtige Objekthinweise werden vor dem vereinbarten Start besprochen.

Die Reinigung im Detail

Ein gepflegtes Haus
beginnt an der Eingangstür.

Wir stimmen den Reinigungsplan auf die Nutzung, die Beläge und die gemeinsamen Flächen Ihres Objekts ab.

01 / DER ERSTE EINDRUCK

Eingang & Laufwege

Hier kommt der Schmutz ins Haus. Der Eingangsbereich wird mit dem passenden Verfahren in die Reinigung einbezogen.

  • Eingangsflächen
  • Schmutzfangbereiche
  • Laufwege
  • Übergänge
02 / ETAGE FÜR ETAGE

Stufen & Podeste

Lose Verschmutzungen aufnehmen und Bodenflächen materialgerecht reinigen – vom unteren Treppenlauf bis zum vereinbarten Abschluss.

  • Treppenstufen
  • Zwischenpodeste
  • Etagenflure
  • Handläufe
03 / NACH VEREINBARUNG

Die Flächen drumherum

Auch Nebenflächen lassen sich berücksichtigen. Umfang und Rhythmus werden dafür gesondert festgelegt.

  • Briefkastenanlagen
  • Fensterbänke
  • Verglasungen
  • Kellerflure

Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang im Angebot. Nicht jede aufgeführte Fläche ist automatisch enthalten.

Für Verwaltungen mit Überblick

Was vereinbart ist,
sollte auf einen
Blick klar sein.

Ein Reinigungsplan ist die gemeinsame Grundlage. Er hält fest, welche Flächen in welchem Rhythmus dazugehören und was für das Objekt zu beachten ist.

Damit können Sie Eigentümern nachvollziehbar erläutern, welche Leistungen beauftragt sind. Auch Rückfragen von Bewohnern lassen sich anhand eines konkreten Plans klären.

Reinigungsumfang abstimmen ↗
Ihr Objekt. Ihr Plan.So strukturieren wir die Abstimmung.
BEISPIEL
Objekt & UmfangEingänge, Etagen, Beläge
Regelmäßige FlächenStufen, Podeste, Eingang
Zusätzliche BereicheEinzeln benennen
ReinigungsrhythmusObjektbezogen festlegen
Zugang & HinweiseVor dem Start klären

Illustrative Übersicht. Der konkrete Plan entsteht nach Abstimmung Ihres Objekts.

Ein überschaubarer Start

Vom ersten Gespräch
zum passenden Reinigungsplan.

Ob Sie einen Wechsel vorbereiten oder eine neue Liegenschaft übernehmen: Wir beginnen mit den Eckdaten.

01

Objekt nennen

Standort, Eingänge, Etagen und gewünschter Turnus. Für mehrere Häuser können Sie die Angaben bündeln.

02

Bedarf gemeinsam klären

Flächen, Beläge und Zugang abstimmen. Je nach Objekt helfen Fotos oder eine Besichtigung.

03

Angebot & Start abstimmen

Den vereinbarten Umfang prüfen, offene Fragen klären und einen möglichen Starttermin festlegen.

Mehrere Häuser in unserer Region?

Sie können Standorte entlang der Rheinschiene, im Ruhrgebiet und im Bergischen Land gemeinsam anfragen. Unser Einzugsgebiet ansehen ↓

Unser Einzugsgebiet

Am Rhein.
Im Ruhrgebiet.
Im Bergischen.

Wir reinigen Treppenhäuser von Duisburg bis Köln und von Duisburg bis Dortmund – einschließlich des Bergischen Landes bis Solingen und Remscheid.

  • RheinschieneDuisburg · Düsseldorf · Köln und die Orte dazwischen
  • RuhrgebietVon Duisburg über Essen und Bochum bis Dortmund
  • Bergisches LandMit Wülfrath und Wuppertal sowie einschließlich Solingen und Remscheid

Liegt Ihr Objekt noch in unserer Region?

Ihr Ort ist nicht eingezeichnet oder Sie sind sich unsicher? Fragen Sie gerne an. Nennen Sie uns die Adresse oder PLZ Ihres Objekts – wir prüfen die Betreuung vor Ort.

Standort unverbindlich anfragen
Schematische Karte unseres EinzugsgebietsDuisburg bis Köln entlang der Rheinschiene, Duisburg bis Dortmund im Ruhrgebiet und das Bergische Land mit Wülfrath, Wuppertal, Solingen und Remscheid. Die Fläche dient zur Orientierung und ist keine verbindliche Gebietsgrenze.RheinRuhrRUHRGEBIETBERGISCHES LANDUNSERE REGION IN NRWDuisburgDüsseldorfKölnEssenBochumDortmundWuppertalSolingenRemscheidWülfrathNOrte zur Orientierung · weitere Orte auf Anfrage
Schematische Darstellung mit ausgewählten Orten. Flächen und Flussverläufe sind vereinfacht; die Markierung ist keine feste Gebietsgrenze.
Für Ihre Liegenschaften in unserer Region

Ein guter Eindruck.
Ein gepflegtes Haus.
Ein klarer Plan.

Ob Neuvermietung, Dienstleisterwechsel oder laufende Betreuung: Stimmen wir die Reinigung auf Ihr Haus und die Erwartungen Ihrer Bewohner ab.

  • Einzelobjekt oder mehrere Standorte
  • Bestehenden Reinigungsbedarf beschreiben
  • Umfang und möglichen Start abstimmen

Ihr Leistungsanbieter
Quadrat Gebäudereinigung GmbH
Robert-Bosch-Straße 4–6 · 42489 Wülfrath
02058 / 77 55 66 88
info@christian-loehr.com

Wie wir Ihre Angaben verarbeiten, lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage geht an info@christian-loehr.com. Mit dem Absenden entsteht kein Auftrag. Alternativ: direkt per E-Mail anfragen.

Vorab gut zu wissen

Ihre Fragen.
Klar beantwortet.

Liegt mein Objekt in Ihrem Einzugsgebiet?

Wir arbeiten von Duisburg bis Köln, von Duisburg bis Dortmund sowie im Bergischen Land bis einschließlich Solingen und Remscheid. Die Karte zeigt ausgewählte Orte zur Orientierung. Auch wenn Ihr Ort nicht eingezeichnet ist oder die Zuordnung unklar bleibt: Fragen Sie gerne mit Adresse oder PLZ an. Wir prüfen, ob wir Ihr Objekt betreuen können.

Kann die Treppenhausreinigung vollständig umgelegt werden?

Die Kosten der laufenden Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile sind nach § 2 Nr. 9 BetrKV grundsätzlich umlagefähig. Bei wirksamer mietvertraglicher Vereinbarung, wirtschaftlich angemessenen Kosten und ordnungsgemäßer Abrechnung kann der umlagefähige Betrag vollständig verteilt werden. Das ist keine pauschale Kostenfreiheit für Eigentümer: Beispielsweise können Anteile für leer stehende oder selbst genutzte Einheiten verbleiben. Die konkrete Vertrags- und Abrechnungssituation ist maßgeblich.

Wie unterstützt ein gepflegtes Treppenhaus die Vermietung?

Interessenten erleben Eingang und Treppenhaus vor der Wohnung. Saubere Gemeinschaftsflächen können einen positiven Gesamteindruck unterstützen und das Objekt bei Besichtigungen ansprechender präsentieren. Eine bestimmte Vermietungsdauer oder höhere Miete lässt sich daraus nicht garantieren.

Was kostet die Treppenhausreinigung?

Entscheidend sind unter anderem Eingänge, Etagen, Beläge, zusätzliche Flächen und der Reinigungsrhythmus. Ein konkretes Angebot entsteht nach der Abstimmung Ihres Objekts. Reinigungsumfang, Turnus, Preis und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen werden vor einer Beauftragung im Angebot benannt.

Können wir mehrere Liegenschaften anfragen?

Ja. Nennen Sie die Standorte und Eckdaten je Objekt. Umfang und mögliche Betreuung werden für die einzelnen Häuser geprüft.

Ist eine wöchentliche Reinigung sinnvoll?

Das hängt von der Nutzung, der Zahl der Bewohner und dem Schmutzeintrag ab. Wir stimmen den gewünschten Turnus und die Gegebenheiten des Hauses gemeinsam ab.

Wie bereiten wir einen Dienstleisterwechsel vor?

Hilfreich sind der bisherige Leistungsumfang, gewünschte Änderungen und Ihr möglicher Starttermin. Bestehende Vertragsfristen, Zugang und Schlüsselübergabe sollten vor der Beauftragung geklärt sein.

Sind Fenster, Geländer und Keller enthalten?

Nur soweit sie ausdrücklich vereinbart sind. Flächen und zugehörige Reinigungsintervalle werden im Angebot festgehalten.

Quadrat Gebäudereinigung
Ein Angebot der Quadrat Gebäudereinigung GmbH

Ihre Treppenhausreinigung.
Mit Quadrat im Hintergrund.

Treppenhausreinigung Nordrhein-Westfalen ist der spezialisierte Auftritt für die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Flächen. Die Reinigungsleistungen werden über die Quadrat Gebäudereinigung GmbH angeboten.

Websitebetreiberin: Christian Löhr Holding GmbH · Wülfrath

Unternehmensangaben im Impressum ↗
Datenschutzerklärung

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1. Verantwortliche und Kontakt

Verantwortlich für diesen Internetauftritt und die zentrale Entgegennahme von Anfragen ist die Christian Löhr Holding GmbH, Robert-Bosch-Straße 4–6, 42489 Wülfrath, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Löhr. Datenschutzanfragen richten Sie an info@christian-loehr.com, telefonisch erreichen Sie uns unter 02058 / 77 55 66 0.

2. Bereitstellung der Website

Bei Aufruf der Website verarbeitet der Webserver technisch notwendige Verbindungsdaten. Dazu können IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, Antwortstatus, Referrer sowie Browser- und Betriebssysteminformationen gehören. Die Verarbeitung dient der Auslieferung der Website, der Fehleranalyse und der Abwehr von Missbrauch. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren, funktionsfähigen Betrieb. Protokolldaten werden nur so lange vorgehalten, wie es für diese Zwecke erforderlich ist; bei konkreten Sicherheitsvorfällen kann eine längere Aufbewahrung zur Aufklärung notwendig sein.

Für die technische Bereitstellung des IONOS-Webauftritts wird IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, eingesetzt. Technische Hosting- und Kommunikationsdienstleister erhalten Daten nur, soweit dies zur Erbringung ihrer Leistung erforderlich ist. Soweit sie Daten in unserem Auftrag verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage der erforderlichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.

3. Anfragen über Formular, E-Mail oder Telefon

Bei einer Anfrage verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten: Name, Hausverwaltung oder Eigentümerangabe, E-Mail-Adresse, Standort des Objekts, gewünschten Reinigungsrhythmus und freiwillige Objekthinweise. Anfragen werden an info@christian-loehr.com übergeben. Pflichtfelder sind im Formular markiert; ohne diese Angaben können wir die Anfrage über das Formular nicht bearbeiten. Freiwillige Angaben können Sie weglassen. Bitte übermitteln Sie keine sensiblen Daten oder personenbezogenen Angaben Ihrer Mieter.

Soweit Ihre Anfrage auf einen Vertrag mit Ihnen gerichtet ist, beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bei Anfragen im Namen eines Unternehmens, einer Hausverwaltung oder einer Eigentümergemeinschaft sowie bei sonstigen Kontaktanliegen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO maßgeblich. Unser berechtigtes Interesse ist die Bearbeitung und Beantwortung des von Ihnen veranlassten Anliegens.

4. Bearbeitung durch den Leistungsanbieter

Die Reinigungsleistung wird von der Quadrat Gebäudereinigung GmbH, Robert-Bosch-Straße 4–6, 42489 Wülfrath, angeboten. Soweit zur Angebotserstellung und Objektbetreuung erforderlich, werden Ihre Anfragedaten an diese Gesellschaft weitergegeben. Sie verarbeitet die für ihr Leistungsangebot erforderlichen Daten in eigener Verantwortung. Rechtsgrundlage für die erforderliche Weiterleitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse ist die sachgerechte Bearbeitung Ihrer Anfrage durch den zuständigen Leistungsanbieter. Eine Weitergabe für unangefragte Werbung erfolgt nicht.

5. Technisch erforderliche Sitzung

Bei Nutzung des Anfrageformulars wird eine Sitzung zur Absicherung gegen gefälschte Anfragen und Missbrauch eingerichtet. Hierfür wird ein technisch erforderliches Sitzungscookie verwendet. Es enthält eine zufällige Kennung und ist als Sitzungscookie angelegt; die tatsächliche Löschung kann von der Sitzungswiederherstellung Ihres Browsers abhängen. Das Formular speichert einen Sicherheitscode und zeitliche Angaben zur Missbrauchsabwehr in der Serversitzung. Die Cookie-Nutzung dient ausschließlich der von Ihnen gewünschten Formularfunktion (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG); die damit verbundene Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

6. Speicherdauer

Wir löschen Anfragedaten, sobald das Anliegen abschließend bearbeitet ist und keine weitere Erforderlichkeit oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Kommt es zu einem Auftrag, gelten für die daraus entstehenden Geschäfts- und Vertragsunterlagen die jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Bei berechtigten Rechtsansprüchen kann die erforderliche Aufbewahrung bis zum Ablauf der maßgeblichen Verjährungsfristen erfolgen.

7. Reichweitenmessung und externe Inhalte

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9. Sicherheit und automatisierte Entscheidungen

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